ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der ITANIX GmbH
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltung der Bedingung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ITANIX GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Annahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen ebenfalls als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht anerkannt und mit dieser Feststellung widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der ITANIX GmbH bestätigt werden.
§ 2 Vertragsschluss
a) Der Kunde ist an die von ihm unterzeichnete Bestellung 4 Wochen lang gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die ITANIX GmbH innerhalb der Bindungsfrist entweder das Zustandekommen des Vertrages durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder den Vertragsgegenstand innerhalb der Bindungsfrist an den Kunden ausliefert (hierbei genügt, dass die ITANIX GmbH den Vertragsgegenstand dem Kunden zur Annahme andient). Ist vereinbart, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden abgeholt werden soll, so genügt für das Zustandekommen des Vertrages die Benachrichtigung des Kunden durch die ITANIX GmbH, dass der Vertragsgegenstand zur Abholung bereitsteht. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist, wird für den Kunden jeweils widerleglich vermutet, die maßgebliche Auftragsbestätigung erhalten bzw. den Vertragsgegenstand angedient bekommen zu haben, sofern die ITANIX GmbH schlüssig hinsichtlich Zeit und Ort darlegt, die Auftragsbestätigung versandt bzw. den Vertragsgegenstand angedient zu haben. Der Vertreter bzw. die Verkaufsangestellten der iTanix GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.
b) Beim Lizenzerwerb stimmt der Kunde zu, dass seine Unternehmensinformationen (z.B. Firma inkl. Rechtsform, Straße, PLZ, Ort, Land, Ansprechpartner inkl. E-Mail und Telefonnummer), wenn vom Lizenzinhaber ausdrücklich gefordert, von der ITANIX GmbH zur Lizenzregistrierung an den Lizenzinhaber weitergegeben werden. Die ITANIX GmbH verfolgt hierbei den Grundsatz der Datensparsamkeit und wird nur die minimal für eine korrekte Lizenzierung erforderlichen Informationen weitergeben.
c) Die ITANIX GmbH erklärt sich gegenüber seinen Kunden bereit, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) zu unterzeichnen.
§ 3 Liefer- und Leistungszeit
a) Liefertermine und Fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Maßgebend für vereinbarte fixe Liefertermine ist die schriftliche Auftragsbestätigung.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der ITANIX GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. – auch wenn sie bei Lieferanten der ITANIX GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die ITANIX GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die ITANIX GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
c) Die ITANIX GmbH ist, sofern technisch möglich, zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 4 Gefahrenübergang
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe auf den Käufer über, für den Fall des Kaufes durch einen Unternehmer sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der ITANIX GmbH verlassen hat, gleichwohl, ob die ITANIX GmbH die Versand- und oder Transportkosten vertraglich übernommen hat oder nicht.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
a) Maßgebend sind die in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung der ITANIX GmbH angeführten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht-, Versand- und Verpackungskosten.
b) Die ITANIX GmbH stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die ihm separat per Post zugeht. Die ITANIX GmbH liefert gegen Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge sofort fällig, soweit nicht auf der Rechnung andere Zahlungsbedingungen ausgewiesen sind.
c) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an die ITANIX GmbH zu bezahlen, es sei denn, dass die ITANIX GmbH einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz beträgt.
§ 6 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn die vom Kunden behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
§ 7 Haftungsbeschränkung
a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der iTanix GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der ITANIX GmbH. Die ITANIX GmbH haftet gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der ITANIX GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.
b) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der ITANIX GmbH Arglist vorwerfbar ist.
§ 8 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
a) Für alle Lieferungen und Leistungen ist der Erfüllungsort Braunschweig, es sei denn, der Kunde weist nach, dass sich aus besonderen Umständen ein anderweitiger Erfüllungsort ergibt.
b) Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der ITANIX GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
c) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
II. Besondere Bestimmungen für Kaufverträge
§ 1 Gewährleistung
a) Die ITANIX GmbH gewährleistet die Mangelfreiheit des Vertragsgegenstandes entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren für Neuwaren und 1 Jahr für Gebrauchtwaren, gerechnet jeweils ab Übergabe. Ist der Käufer selbst Unternehmer, so gilt für Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, für Gebrauchtwaren wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchtware sind insbesondere als solche bezeichnete Ausstellungswaren. Ausstellungsware weist daher die entsprechenden Gebrauchsspuren auf, die insoweit keinen Mangel darstellen, auch wenn diese im Vertrag nicht detailliert beschrieben sind. Eine Haftung für normale Abnützung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
b) Ist der Käufer Unternehmer, werden die Gewährleistungsansprüche nach Wahl der ITANIX GmbH auf Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt.
c) Ist der Käufer Verbraucher, so hat der Käufer das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die ITANIX GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllungsart abzulehnen, sofern dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand und/oder Kosten verbunden ist. Von einem unverhältnismäßigen Aufwand ist insbesondere dann auszugehen, wenn auch bei Beseitigung des Mangels die Gebrauchsfähigkeit der Ware uneingeschränkt gewährleistet ist.
d) Erfolgt Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung kann die ITANIX GmbH nach ihrer Wahl verlangen, dass
aa) der schadhafte Vertragsgegenstand zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die ITANIX GmbH verschickt wird;
ab) der Kunde den mangelhaften Vertragsgegenstand bereithält und ein Servicetechniker der ITANIX GmbH zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Kunden vorgenommen werden, kann die ITANIX GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei die anfallende Reisezeit und die Reisekosten nach den Standardsätzen der ITANIX GmbH vom Kunden gesondert zu bezahlen sind.
e) Führen zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Dem Käufer stehen dann seine gesetzlich für diesen Fall vorgesehenen Rechte zu. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt. Geringfügigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigt ist.
f) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der ITANIX GmbH bzw. des jeweiligen Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
g) Ist der Kunde Unternehmer, so muss er der ITANIX GmbH Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche nach Eingang des Vertragsgegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der ITANIX GmbH unverzüglich, das heißt innerhalb von einer Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Verletzung dieser sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht zieht einen Gewährleistungsausschluss nach sich.
h) Gewährleistungsansprüche der ITANIX GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte der ITANIX GmbH und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und Leistungen der ITANIX GmbH und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus (mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus Eigenschaftszusicherungen) es sei denn, es kommt ein gesonderter Garantieverlängerungsvertrag zustande.
§ 2 Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der ITANIX GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden entstanden sind oder künftig entstehen, verbleibt das Eigentum am Vertragsgegenstand bei der ITANIX GmbH.
b) Eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden ist unzulässig. Die aus einem ungenehmigten Weiterverkauf, einer ungenehmigten Verpfändung oder einer ungenehmigten Sicherungsübereignung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt der Kunde bereits jetzt bis zur Höhe des Warenwertes an die ITANIX GmbH ab.
c) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der ITANIX GmbH hinweisen und diese unverzüglich unter Angabe der vollständigen Adresse des Dritten benachrichtigen.
d) Mit Verzugseintritt, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie bei Nichteinlösen eines hingegebenen Schecks oder Wechsels tritt der Sicherungsfall ein, welcher die ITANIX GmbH zur sofortigen Rückholung des Vertragsgegenstandes berechtigt.
Stand der AGB: 08.01.2024